Gliedervermögen Bühne
Dieser Artikel soll eine Zusammenstellung der Ausführungen aus dem Bühner Buch sein. In diesem Buch hat Herr Josef Klotz ausführlich
„Von den Holzgerechtsamen Bühner Familien zum Gemeindegliedervermögen“
berichtet.
Die Holzgerechtsame war vom Mittelalter bis zum späten 19. Jahrhundert das unentgeltliche Recht auf Nutzung des Waldes für die Holzgewinnung durch die Einwohner.
Was ist das heutige Gemeindegliedervermögen und wie ist es entstanden?
Gemeindegliedervermögen ist jenes Vermögen einer Gemeinde, dessen Ertrag nach früherem Recht nicht dieser, sondern anderen Berechtigten zusteht, z. B. Nutzungsrechte am gemeindlichen Grundvermögen.
Holzgerechtsame
Die Holzgerechtsame hatten die früheren Bewohner der Gemeinden Bühne, Manrode, Muddenhagen, Körbecke, Rösebeck und Daseburg an den Waldungen der Herren von Spiegel gehabt. D.h. sie hatten das Recht Brennholz für den eigenen Haushalt aus dem Wald zu holen. In den vergangenen Jahrhunderten gab es aber immer wieder Streitigkeiten zwischen den Eigentümern der Forstflächen und den Einwohnern der Dörfer. Mit diesen Streitigkeiten waren eine Vielzahl von Gerichten und Verwaltungen beschäftigt
- Fürstlich Paderbornsche Regierung
- Reichskammergericht Wetzlar
- Preußisch Königliche Oberlandesgericht zu Paderborn
- Königliche Generalkommission Münster
- Kreisgericht Warburg
- Reichsgericht Leipzig
In den verschiedenen Verfahren ging es um
- das grundsätzliche Recht der Bürger, Holz aus dem Wald holen zu dürfen,
- die Menge des Holzes, dass aus dem Wald geholt werden durfte,
- welche Einwohner dieses Recht hatten
- Alle Einwohner
- Einwohner mit eigener Feuerstelle
- Einwohner mit eigener Feuerstelle und Ackerflächen,
- haben grundsätzlich die einzelnen Einwohner das Recht oder steht es der Gemeinde zu
In einem Verfahren wurde in 1863 festgesetzt, dass es sich um Kooperationsvermögen handelt. Es gab aber eine Einschränkung, dass dem Antrag der Gemeinde Bühne nicht gefolgt wurde, dass sämtliche Einwohner dieses Recht hätten. Die Teilnahmeberechtigung sei auf die mit einem Haus angesessenen Mitglieder der Gemeinde zu beschränken.
Bei der Menge des Holzes wurden seitens der Eigentümer der Waldungen im Laufe der Zeit verschiedene Sachverhalte vorgetragen, die berechtigt sein sollten, teilweise das Recht für eine gewisse Zeit ganz aufzuheben bzw. die Menge des Holzes einzuschränken. Durch die vorgetragenen Argumente
- Zerstörung des Holzes durch Kriege
- Forstwidriges Hauen
- Köhlern (Gewinnung von Holzkohle)
wurde auch entschieden, dass insgesamt nicht mehr als 1076 Waldfuder jährlich die nächsten Jahre geschlagen werden konnten. Die nutzungsberechtigten Dorfschaften mussten sich mit 500 Waldfudern jährlich einverstanden erklären.
Rezeß
Abgelöst wurde die Holzgerechtsame dann durch das Urteil der Königlichen Generalkommission Münster vom 22. Nov. 1987 und der Bestätigung vom 24. Dez. (der sogenannte Rezeß). Die Nutzungsberechtigten verzichteten auf ihre Rechte und die politische Gemeinde Bühne erhielt 87,60.91 ha Grundbesitz. Das Eigentum der Gemeinde wurde aber dahingehend eingeschränkt, dass nur die mit einem Haus eingesessenen Gemeindemitglieder Nutzungsrechte zustanden. Die entsprechenden Anteile wurden festgelegt:
- Haus mit Garten bis 2553 qm 4,0 Anteile
- Haus und 2553 qm – 27.65 ha 4,5 Anteile
- Haus und 27.66 ha – 2.55.30 ha 5,0 Anteile
- ….
- Haus und 82.50 ha – und mehr 13 Anteile
Damit war das heutige Gemeindegliedervermögen entstanden.
Gemeindegliedervermögen nach dem Rezeß
Dieses Gemeindegliedervermögen wurde in der Vergangenheit von der Gemeinde Bühne (später Stadt Borgentreich) bewirtschaftet und verwaltet. Der Überschuss, der aus dieser Verwaltung erzielt worden ist, stand den Gemeindemitgliedern entsprechend ihrer Nutzungsrechte zu. So wurden diese Beträge bis 1954 ausgezahlt.
In der Folgezeit wurde dann durch Beschlüsse der damaligen Gemeinderäte vereinbart, dass die Überschüsse anderweitig verwendet werden sollten:
- Wirtschaftswegebau
- Kirchenheizung
- Wasserleitung
- Anschlussgebühren
- Kanalbenutzungsgebühren (bis 1973)
- Bau der Leichenhalle
- Bau der Alsterhalle
- Dach der Alsterhalle (Entschädigung aus 1983, s.u.)
- Bau der Schulsporthalle (heute: Helmut Simon Sporthalle)
Bauland
Ein weiterer Punkt zu dem Thema ist die Umwandlung von Gemeindegliedervermögen zu Bauland (freies Gemeindevermögen). Seit 1939 benötigte die damalige Gemeinde Bühne und später die Stadt Borgentreich Bauland, um den Bühner Bürgern die Möglichkeit zu geben, neue Eigenheime zu bauen. So wurden bis heute rund 21 ha umgewandelt. Durch diese Flächen, die das heutige Siedlungsgebiet oberhalb des Alsterweges bis zum Potten betrafen, gab es in Bühne anders als in anderen Gemeinden bzw. Orten der Stadt Borgentreich zu keiner Zeit Probleme, Bauland auszuweisen.
Aber auch diese Vorgänge erfolgten nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Verhandlungen mit dem Oberkreisdirektor Anfang der 70-er Jahre über die Umwandlung von Eigentumsflächen der Gemeinde Bühne zum Gliedervermögen als Ausgleich für das Bauland führten zu keinem Ergebnis. Daraufhin machten die Nutzungsberechtigten nach der kommunalen Neugliederung in 1975 ihre Ansprüche auf Entschädigung der bis dahin als Bauland verwendeten Flächen gegenüber der Stadt Borgentreich als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Bühne geltend. Grundsätzlich bestand aber Einigkeit, dass den Nutzungsberechtigten eine Entschädigung zustand. Lediglich die Frage, zu welchem Preis die Entschädigung zu erfolgen hatte, ob Baulandpreis oder aber Ackerlandpreis, blieb strittig. Letztendlich einigte man sich in 1983 auf die in einem externen Gutachten festgestellte Summe von 353.962,75 DM (Ackerlandpreis).
Anfang der 90-er Jahre wurden dann die restlichen Flächen aus dem Gebiet oberhalb der Siedlung, die als Bauland geeignet waren, umgewandelt. Hier erfolgte die Entschädigung entsprechend des vorhergehenden Verfahrens zu Ackerlandpreisen. Der Erlös in Höhe von rund 150.000 DM wurde zum größten Teil für die Errichtung der Schulsporthalle eingesetzt. Ohne diesen Anteil aus dem Gemeindegliedervermögen hätte die Stadt Borgentreich den Bau der Schulsporthalle (heute: Helmut Simon Sporthalle) nicht realisiert.
Was ist heute von dem Gemeindegliedervermögen noch vorhanden?
Es gehören noch
- 53 ha Wald und
- 2,6 ha Acker und Wiesen
zum Gemeindegliedervermögen. Die zur Zeit vorhandenen Barmittel werden für waldbauliche Maßnahmen der Zukunft zurückgestellt. Eine Auszahlung an die Nutzungsberechtigten erfolgt zunächst nicht.
Verwaltung des Gemeindegliedervermögens
Dass Gemeindegliedervermögen wird von der Gemeinde bzw. Stadt zu verwalten. Geregelt ist dies in der Gemeindeordnung NRW
- 97 Sondervermögen
- 99 Gemeindegliedervermögen
Zukunft der Forstflächen
Was ist zur Zukunft der Waldflächen des Gemeindegliedervermögens zu sagen? Durch die Stürme in der Vergangenheit wurde ein großer Teil des Nadelholzbestandes zerstört. Dieses durch Windbruch veräußerte Holz erzielte bei Weitem nicht den Preis, den schlagreifes Holz erzielt hätte. Mit dem Windbruch kam natürlich auch der Borkenkäfer, der sich wunderbar vermehren konnte und den übriggebliebenen Bestand an Fichten vernichtete.
Zusätzlich sorgte der Klimawandel dafür, dass auch ein Teil der Buchen, der Eschen und der Eichen erkrankten und in Zukunft gefällt werden müssen. So ist im Winter 2024/25 vorgesehen, dass rund 700 fm Buche gefällt werden sollen. Zum Glück gibt es in diesen Buchenbeständen eine sich gut entwickelte Naturverjüngung, so dass keine größeren Nachpflanzungen erforderlich sein werden.