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Gründung

Anfang der 2000-er Jahre hatten sich im Gemeindegliedervermögen rund 113.400 € angesammelt, die ausgeschüttet werden sollten. Diese Summe verteilte sich auf 323 Nutzungsberechtigte mit insgesamt 1.512 Anteilen. Als Mindestausschüttung für 4 Anteile z.B. wurden 300 € festgesetzt. Im Ortschaftsbeirat wurde dann beschlossen, diese Summe an die Nutzungsberechtigten auszuzahlen.

Im Rahmen dieser Diskussion brachten dann Heinz Klare und Wilfried Waldeyer das Thema „Bürgerstiftung“ ins Gespräch. Würden sich die Nutzungsberechtigten bereiterklären das Vorhaben zu unterstützen und einer noch zu gründenden Bürgerstiftung als Stifter beizutreten? Der Ortschaftbeirat sprach sich für diese Vorgehensweise aus. Hans-Günter Fels, Jürgen Dierkes und Otto Lenz haben in Verbindung mit der Bezirksregierung in Detmold eine Satzung erstellt und die übrigen Formalitäten vorbereitet.

Jetzt aber hieß es, die Zustimmung der Nutzungsberechtigten zu erhalten. Die Mitglieder des Ortschaftsbeirates teilten sich auf und besuchten die Nutzungsberechtigten. In teilweise intensiven Gesprächen wurde das Vorhaben der Bürgerstiftung erläutert.

So haben sich insgesamt 219 Nutzungsberechtigte bereit erklärt, Gründungsstifter zu werden. Diese Stifter haben das Stiftungskapital in Höhe von 69.787,50 € zusammengebracht. Dazu kamen noch 2 Vereine, die ebenfalls als Gründungsstifter beigetreten sind. Dadurch betrug das Stiftungskapital im Zeitpunkt der Gründung 70.387,50 €.

Was geschah mit den Anteilen der Nutzungsberechtigten, die sich nicht als Stifter an der Bürgerstiftung beteiligt haben? Diese Beträge wurden seitens der Stadt Borgentreich als Verwalter des Gemeindegliedervermögens an die Berechtigten ausgezahlt.

Gründungsakt und Feierstunde

In einer Feierstunde in der Alsterhalle am 12. Oktober 2004 überreichte dann der Regierungspräsident Andreas Wiebe die Gründungsurkunde. So war die Bürgerstiftung Gliedervermögen Bühne als erste Bürgerstiftung im Kreis Höxter entstanden.

Stiftungskapital

Zur Zeit beträgt das Stiftungskapital 85.500 €. Durch Zustifter

  • Privatpersonen
  • Banken
  • Vereine
  • Umwandlung von erwirtschafteten Vermögen

wurde dieses Kapital erreicht.

Rechtsfähige Stiftungen unterliegen grundsätzlich der sogenannten Kapitalerhaltungspflicht. Sie setzt den Erhalt des Stiftungsvermögens, genauer des Grundstockvermögens voraus. Lediglich die übrigen Stiftungsmittel dürfen für die Zweckverfolgung eingesetzt werden. Dies ergibt sich aus § 80 Abs. 2 BGB. Dass bedeutet für die Bürgerstiftung Gliedervermögen Bühne, dass das jeweils festgesetzte Stiftungskapital nicht durch Ausschüttungen gemindert werden darf.

Zur Zeit ist das Stiftungskapital als Festgeld und in einem Fond angelegt.

Insgesamt gehören der Bürgerstiftung Gliedervermögen Bühne noch 179 Stifter an. Durch eine Abfrage an alle Stifter sollte die Rechtsnachfolge geklärt werden. Eine Vielzahl benannte für den Fall des Todes einen Rechtsnachfolger.

Gründungsvorstand

  • Vorsitzender Jürgen Jaklin
  • Vorsitzender Heinz Klare
  • Schriftführer Otto Lenz
  • Kassierer Heinz-Werner Klare
  • Beisitzer Christoph Klotz, Adalbert Fricke, Klaus Ischen, Kornelia Klare, Hans-Günter Fels

Verwendung der Überschüsse

Was wurde mit dem Geld gemacht? In der Vergangenheit wurde eine Vielzahl von Projekten in unserem Dorf unterstützt. U.a.

  • Kinderferienprogramm
  • Lautsprecheranlage Alsterhalle
  • Maibaum der Kyffhäusergemeinschaft
  • Jungschützen
  • Archiv Pfarrheim
  • Förderverein Grundschule
  • Kindergarten Alsternest
  • Defibrillator
  • Bücherstube
  • Ehrenamtstag
  • Schutzhütte
  • Zuschuss Dorftreff
  • Erhöhung des Stiftungskapitals

Weitere Maßnahmen wurden durch zweckgebundene Spenden unterstützt.

http://buergerstiftung-buehne.webnode.page

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